Zollerklärungen

Sie exportieren oder importieren Waren außerhalb der Europäischen Union?

  • Wir sind hier, um den Prozess für Sie zu vereinfachen und zu rationalisieren.
  • Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Zollverfahrens unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften, kümmern uns um alle erforderlichen Unterlagen und die Kommunikation mit der Zollstelle in Ihrem Namen.
  • Wir nutzen sogenannte vereinfachte Zollverfahren, d.h. direkt von unserem Büro aus. 
Zollerklärungen

Wir stellen die folgenden Dokumente aus
und erbringen die folgenden Dienstleistungen

  • Zollerklärungen für Einfuhr, Ausfuhr und Sonderregelungen
  • Transiterklärung T1, T2
  • T2L/T2LF über das System PoUS
  • Lagerung von Waren in vorübergehender Verwahrung - SCP + Aufzeichnungen
  • lagerung von Waren im Zolllager + Aufzeichnungen
  • Carnet TIR
  • CMR-Versanddokumente
  • Ursprungszeugnis - EUR.1
  • Bescheinigung über den Status der Waren A.TR
  • INTRASTAT - Verarbeitung der Intrastat-Meldungen für die Statistik des Warenverkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

  • Garantie für die Zollschuld in allen Regimen
  • Bearbeitung von Anträgen auf zolltarifliche Einreihung
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen die Zollstelle
  • zusätzliche Beendigung von Ausfuhranmeldungen 
  • Zollberatung

Zollabfertigung und Beratung

Wir helfen Ihnen bei der Zollabfertigung und Beratung, bei der Lagerung von Waren in Steuer-, Zoll- und Zwischenlagern.

Die am häufigsten gestellte Frage ist:

  • Was sind Zolldienstleistungen?
    Zu den Zolldienstleistungen gehören die Verfahren und Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Ein- und Ausfuhr von Waren. Dazu gehören die Abgabe von Zollerklärungen, die Berechnung von Zöllen, Mehrwertsteuer und anderen Abgaben sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Zollvorschriften.
  • Welche Dokumente benötige ich für die Zollabfertigung?
    Für die Zollabfertigung benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, Versanddokumente (z. B. ein Konnossement oder einen Frachtvertrag) oder Ursprungszeugnisse und andere spezielle Dokumente, die von der Art der Waren abhängen.
  • Wie wird der Zollsatz berechnet?
    Der Zoll wird auf der Grundlage des Warenwerts, des Ursprungs der Waren (des Landes, in dem sie hergestellt wurden) und des Zollsatzes für die jeweilige Warenart berechnet. Für die Waren kann ein bestimmter Zollsatz des Zolltarifs gelten.
  • Was ist eine Zollerklärung und wer muss sie abgeben?
    Eine Zollerklärung ist ein Dokument, das bei den Zollbehörden eingereicht wird und Angaben über die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren enthält. Die Anmeldung muss entweder vom Einführer/Ausführer oder von seinem Vertreter, z. B. einem Zollvermittler, abgegeben werden.
  • Was ist ein vereinfachtes Zollverfahren?
    Das vereinfachte Zollverfahren ist eine besondere Form der Zollabfertigung, mit der die Zollformalitäten einfacher und schneller abgewickelt werden können. Der Inhaber der Bewilligung kommuniziert mit der Zollstelle nur noch elektronisch, d.h. nur die Zollanmeldung wird elektronisch an die Zollstelle übermittelt, es ist nicht mehr notwendig, der Zollstelle gedruckte Begleitdokumente zum Zollverfahren physisch vorzulegen und dann zu warten, bis die Zollstelle die Zollanmeldung erhält, die Kontrolle durchführt und dann die Waren in das Zollverfahren überführt. Sie müssen nicht jede Sendung oder jedes Beförderungsmittel mit Waren zur Zollkontrolle zu einer Zollstelle bringen, da das Zollverfahren an einem vom Bewilligungsinhaber gewählten zugelassenen Ort stattfindet, wobei es sich um mehrere Orte handeln kann.
  • Wie hoch sind die Gebühren für Zolldienstleistungen?
    Die Gebühren für Zolldienstleistungen können je nach Art der Dienstleistung, der Art der Waren und des Einfuhr- oder Ausfuhrlandes variieren. Wir empfehlen Ihnen, sich für ein detailliertes Angebot an unser Unternehmen zu wenden.
  • Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Zoll?
    Zölle sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren in ein Land erhoben werden, während die Mehrwertsteuer eine Mehrwertsteuer ist, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Beide Steuern können bei der Zollabfertigung fällig werden.
  • Bieten Sie auch Beratung zum Zollrecht an?
    Ja, wir bieten eine umfassende Beratung zu den Zollbestimmungen.

Anfrageformular

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